Veränderte Umgebungen und Situationen können für Katzen sehr stressend und belastend sein.
Susan´s cats care bietet die Möglichkeit, dass Ihre Katze bei längerer Abwesenheit der Bezugsperson in Ihrem gewohnten Umfeld bleiben kann, mit den vertrauten Gerüchen und ihrem gewohnten Futter.
Hierfür biete ich meine Rundum-sorglos Betreuung an.
Für die Rundum-sorglos Betreuung biete ich auch Ratenzahlung ohne Mehrkosten an.
.
Rundum - sorglos Betreuung
Die Rundum - sorglos Betreuung erfolgt ausschließlich täglich, eine Betreuung im 2 Tage-Rhythmus lehnt Susans cats care ab, damit Gesundheit und Sicherheit der Stubentiger gewährleistet werden kann.
Mein Service umfasst:
Bei anderen Kleintieren
Bei Aquarien
Betreuungskosten & Betreuungszeiten
Für 1-3 Katzen in der Zeit von 7:00-19:00 Uhr
jeweils für 30- 45 Minuten Aufenthaltszeit.
Eine Betreuung alle 2 Tage lehnt
Susan´s cats care aus Tierschutzgründen ab.
Montag-Freitag
für bis zu 3 Katzen
1 x am Tag 14,-€*
2 x am Tag 25,-€*
Jede weitere Katze
pro Tag
zuzüglich 3,-€
Wochenende oder Feiertag
für bis zu 3 Katzen
1 x am Tag 17,- €*
2 x am Tag 28,- €*
Jede weitere Katze
pro Tag
zuzüglich 3,-€
*hinzukommend die Anfahrtspauschale
Anfahrtspauschale
im Umkreis bis 7 km 5,- €
im Umkreis bis 14 km 9,- €
im Umkreis bis 20 km 13,- €
pro Anfahrt, ausgehend von meinem Wohnort in Remscheid-Lüttringhausen
Mit im Haushalt lebende Kleintiere
(außer Hunde und Terrarientiere)
zuzüglich 4.-€
pro Tag und Tierart/Aquarium.
Tierarztbesuch
pro Besuch 20,-€
zuzüglich
Anfahrtskosten und Tierarztkosten
Schlüsselübergabe
nur die entsprechende Anfahrtspauschale pro Anfahrt. Der Schlüssel kann selbstverständlich kostenlos auch bei mir vorbeigebracht/abgeholt werden.
Zubuchbare Leistungen
Futterautomat teilweise mit Kühlung,
und bis zu 5 Fütterungen pro Tag
5,-€ die Woche
Steuertipp
Die Tätigkeit der "mobilen Tierbetreuung" bei Ihnen zu Hause können Sie in der Steuererklärung unter „haushaltsnahen Dienstleistungen“ geltend machen. Für die Tierbetreuung gibt es eine Steuerermäßigung von 20 Prozent.
Die Rechnung dürfen Sie nur mittels Banküberweisung auf das Konto der Tierbetreuung begleichen. Da ist das Finanzamt ganz strikt. Bei Barzahlung gibt’s keine Steuerermäßigung.
Als Kleinunternehmer,
im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG,
wird keine Umsatzsteuer berechnet.